Einladung zur Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 17.12.2020
Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates wird herzlich eingeladen am
Donnerstag, den 17.12.2020
um 19:00 Uhr
in das Kultur- und Sportzentrum Jägerfeld, Ruppertshofen
Tagesordnung:
öffentlich:
1. Kindergarten Neubau Sachstandsbericht
- Haushalt – Eckpunkte 2021
3. Kreditaufnahme
4. Antrag GRin Grupp
5. Bausachen
a. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport
auf Flst. 781/13, Falkenweg, 73577 Ruppertshofen
b. Errichtung von 2 Anbauten an bestehende, ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude zur Unterbringung einer neuen Hackschnitzelheizung sowie zur Bevorratung von Hackschnitzeln auf Flst. 132/1, Höniger Straße 4,
73577 Ruppertshofen
c. Errichtung zum Neubau einer Halle, auf Flst. 132/11, Schulweg 1,
73577 Ruppertshofen
12. Anfragen aus dem Gemeinderat
13. Bekanntgaben
14. Verschiedenes
15. Rückblick und Ausblick
Im Anschluss an die öffentliche Gemeinderatssitzung findet eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Gemeinde Ruppertshofen
für das Haushaltsjahr 2020
I. Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppertshofen für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von §79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05.03.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 4.630.196 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 4.624.609 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 5.587 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 5.587 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 4.152.284 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 3.941.853 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | 210.431 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.339.800 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.383.320 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | -1.043.520 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | -833.089 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 959.255 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 126.166 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 833.089 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 0 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 959.255 EUR,
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.226.400 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 700.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 370 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 355 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
Ausgefertigt!
Bürgermeisteramt Ruppertshofen, den 02.04.2020
gez. Kühnl
Bürgermeister
Hinweis für die Geltendmachung von Verfahrens- oder Formvorschriftenverletzungen
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
II. Die Haushaltssatzung 2020 wurde vom Landratsamt Ostalbkreis auf Ihre Gesetzmäßigkeit geprüft.
Mit Erlass vom 01.04.2020 AZ. I/11-902.41 wird die Gesetzmäßigkeit für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 121 Abs.2 GemO bestätigt.
Der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 959.255 € wird nach § 87 Abs.2 GemO genehmigt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.226.400 € unterliegt mit dem Teilbetrag von 227.366 € der Genehmigungspflicht nach § 86 Abs. 4 GemO, da nach dem Finanzplan insoweit Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen sind. Die Genehmigung wird hiermit erteilt.
III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020 liegt in der Zeit vom
Dienstag, den 14.04.2020 bis Freitag, den 24.04.2020
je einschließlich während aktuellen Corona Öffnungszeiten, und zwar:
Vormittags Nachmittags
Montag 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr geschlossen
auf dem Rathaus, Erlenstraße 1, 73577 Ruppertshofen, zur Einsichtnahme auf.
Hinweis: Das Rathaus ist wegen der Corona-Krise für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, es bedarf daher einer Terminvereinbarung.
Bürgerdialog mit Go-Ahead und Verkehrsminister Hermann
Information zur aktuellen Situation auf der Remsbahn
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf der Remsbahn kommt es derzeit immer wieder zu Störungen im Schienenverkehr. Für die Pendlerinnen und Pendler ist dies eine schwierige Situation, die auch aus Sicht des Verkehrsministeriums nicht hinnehmbar ist. Verkehrsminister Winfried Hermann MdL wird gemeinsam mit Max Kaiser, dem kaufmännischen Geschäftsleiter bei Go-Ahead, bei einem öffentlichen Bürgerdialog Rede und Antwort stehen sowie ein offenes Ohr für Fragen, Anregungen und Kritik haben.
Zu diesem Termin laden wir Sie herzlich ein:
Datum: | Dienstag, 10. März 2020 |
Uhrzeit: | ab 19.00 Uhr |
Ort: | Landratsamtes Ostalbkreis, Großer Sitzungssaal Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen |
Wir wünschen ausdrücklich eine rege Bürgerbeteiligung an diesem Termin und bitten Sie deshalb um eine Berichterstattung im Vorfeld. Interessierte Bürger sind zu dieser Veranstaltung ausdrücklich eingeladen. Ebenso ergeht die Einladung an die politischen Vertreter sowie die Mandatsträger aus der Region Ostwürttemberg.
Wir freuen uns zudem, Sie als Pressevertreter beim Termin begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Edgar Neumann
Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wichtige Mitteilung für die Jahresverbrauchsabrechnung Wasser / Abwasser 2019
Die Gemeinde Ruppertshofen wird - wie auch die übrigen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - das Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2020 auf ein neues Rechnungswesen auf doppischer Grundlage ( Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen NKHR ) umstellen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die nächste Jahresverbrauchsabrechnung noch im Kalenderjahr 2019, also deutlich früher als bisher, erfolgt. Die Abrechnung 2019 wird wie üblich im Selbstableseverfahren durchgeführt. Hierzu wird den Haushalten im August 2019 ein Selbstablesebrief zugesandt. Der Zählerstand ist dabei mit dem jeweiligen Ablesedatum bis spätestens 30.09.2019 beim Bürgermeisteramt Ruppertshofen bzw. beim Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald, Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen, abzugeben. Die Jahresverbrauchsabrechnung wird dann im Oktober/November 2019 erstellt. Die Zählerstände werden dabei auf den 31.12.2019 hochgerechnet. Eine Meldung von Wasserzählerständen zum Jahresende wird deshalb einmalig nicht möglich sein. Die Jahresverbrauchsabrechnung 2020 wird dann wieder wie gewohnt zu den üblichen Zeiten im Jahreswechsel 2020/2021 stattfinden.
Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald
gez.
Steidle
Landtagswahl Baden-Württemberg 2016
Das Wahlergebnis vom 13. März 2016 der Gemeinde Ruppertshofen können Sie hier einsehen.
Bürgermeisterwahl 2015
Alle Informationen zur Bürgermeisterwahl erhalten Sie hier.